Rechte und Pflichten - suva.ch
Verantwortlich für die Arbeitssicherheit in den Betrieben ist der Arbeitgeber. Durch geeignete Sicherheitsmassnahmen hat er dafür zu sorgen, dass Leben und Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht gefährdet werden. Der Arbeitgeber trägt die entsprechenden Kosten für alle Sicherheitsmassnahmen.